AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Service-Druck-Media ug (haftungsbeschränkt) für CZARSBON INTERVENTION


I. Allgemeines

§ 1 Allgemeinverbindlichkeit
(1) Aufträge an Service-Druck-Media ug werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.
(3) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(4) Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber.


II. Angebote

§ 2 Art des Shops-Angebot
Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die Service-Druck-Media ug von Dritte ibezeieht bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.

§ 3 Angebote an mehrere Empfänger
Angebote im Sinne dieser AGB sind auch diejenigen, die in Form von Nutzartikel in Presse, Funk und Fernsehen oder in elektronischer Form (per E-Mail oder im Internet) veröffentlicht und an eine Vielzahl von Empfängern gerichtet sind.

§ 4 Zusicherung von Eigenschaften
(1) Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie im Angebot durch Service-Druck-Media ug beschrieben ist.
(2) Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Service-Druck-Media ug schriftlich bestätigt wurden.
(3) Die in öffentlichen Angeboten gemäß § 3 gemachten Angaben – insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen – sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart.
(4) Erklärungen von Service-Druck-Media ug im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag / geschlossenen Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur schriftliche Erklärungen von Service-Druck-Media ug über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

§ 5 Vorbehalt von Änderungen
Angebote sind frei bleibend, sie binden Service-Druck-Media ug nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.


III. Auftragserteilung und Auftragsannahme

§ 6 Kommunikation mit dem Kunden
(1) Service-Druck-Media ug ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Mitteilungen jeglicher Art – auch solche, die für das Vertragsverhältnis und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind – auf anderem Wege als dem der elektronischen Post zu versenden.                                                               (2) Der Auftraggeber kann weder verlangen, dass Mitteilungen an ihn per Telefon, Brief, Telekopie (Fax), oder Mobilfunkdienste wie z.B. Short Message Service (SMS) erfolgen.
(4) Mitteilungen von Service-Druck-Media ug, die per E-Mail an die E-Mail-Adresse gemäß Absatz 1 erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen. Für Übertragungsfehler steht Service-Druck-Media ug nur ein, wenn deren Ursache in der eigenen Sphäre begründet ist.                                                                                         (5) Service-Druck-Media ug ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen im Sinne des Absatzes 1 hinzuweisen.

§ 7 Bindung an den Auftrag
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich oder durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet gemäss dieser AGB erteilt werden.

§ 8 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Service-Druck-Media ug eingegangen und die Zahlung erfolgt ist und angenommen wurde.

§ 9 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung Service-Druck-Media ug über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Service-Druck-Media ug -Auftragsbestätigung beim Auftraggeber als geschlossen.

§ 10 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen Service-Druck-Media ug und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme oder Verwendung der von Service-Druck-Media ug gelieferten Ware oder der von Service-Druck-Media ug erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

§ 11 Rücktritt vom Vertrag durch Service-Druck-Media ug
Service-Druck-Media ug führt keine Aufträge aus, mit denen gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte von Dritten verletzt werden, die Zweifel an der Treue zur rechtsstaatlichen Ordnung wecken oder gegen gute Sitten verstossen. In diesen Fällen hat Service-Druck-Media ugdas Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Hierbei schuldet der Auftraggeber Service-Druck-Media ugdie vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

§ 12 Vergütung bei Vertragsrücktritt
(1) Kommt es zum Vertragsrücktritt durch Service-Druck-Media ug aus wichtigem Grunde oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, so steht Service-Druck-Media ug die vereinbarte Vergütung für den Auftrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.                       (2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vorauszahlung (Vorkasse) nicht rechtzeitig leistet und dies auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch Service-Druck-Media ug nicht tut.

§ 13 Versandkosten
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind in Preis von Service-Druck-Media ug entahlten.


§ 14 Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung von Lieferungsterminen durch Service-Druck-Media ug sind ausdrücklich ausgeschlossen.


VIII. Versand

§ 15 Gefahrenübergang beim Versand
Soll die Ware vom Auftraggeber in dessen Auftrag versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an DHL übergeben worden ist.

§ 16 Haftungsausschluss für den Frachtführer
Der Auftraggeber hat nicht das Recht den Frachtführer zu bestimmen. Ware wird im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers an dritte Unternehmen (DHL) mit dem Versand, für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch Service-Druck-Media ug ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn Service-Druck-Media ug hat grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten.

§ 17 Versicherung des Frachtführers
Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert.

§ 18 Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer
Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch gegen  die AGB’S der DHL ein https://www.dhl.de/dam/jcr:fcad1fbd-3423-4b91-94ca-5f40e0d56a46/dhl-agb-paket-international-de-092023.pdf


IX. Annahme und Rechnungslegung

§ 19 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Service-Druck-Media ug kann ggf. eine neue, berichtigte Rechnung erteilen.

§ 20 Annahmeverzug
(1) Für die Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist Service-Druck-Media ug berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern.
(2) Service-Druck-Media ug kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind Service-Druck-Media ug zu erstatten.
(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann Service-Druck-Media ug unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag bereits entstandene Aufwendungen und Kosten für die Beseitigung bereits gestellter Materialien / Einrichtungen Schadenersatz in Höhe Auftragswertes oder des entsprechenden Teils verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Der wahlweise Anspruch von Service-Druck-Media ug auf Erfüllung bleibt unberührt.


XI. Zahlung, Zahlungsverzug und Inkasso

§ 21 Vorauszahlung, Rechnung und Zahlung
(1) Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, ausgestellt.
(2) Zahlungen haben ohne jeden Abzug vor der Bestellung über ein Zahlensystem zu erfolgen.

§ 22 Fälligkeit
Die Zahlung ist vor der Absendung des Auftrags im Shopsystem fällig.

§ 23 Kreditkarten und Lastschriftenaufträge
(1) Kreditkarten oder Lastschriftenaufträgewerden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zur Zahlung angenommen. Ihre Annahme erfolgt immer zahlungs-, nicht erfüllungshalber.
(2) Die mit Paypal oder Kreditkartenzahlung für Service-Druck-Media ug verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Kreditkarteninhaber oder Kontoinhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Lastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle sind die Fremdkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,00 € fällig, wobei Service-Druck-Media ug der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
(3) Die nachträgliche Sperre einer Kreditkarte gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde

§ 24 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 25 Inkassoklausel
Soweit die Forderungen von Service-Druck-Media ug überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist Service-Druck-Media ug bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher Höhe sind vom Kunden / Auftraggeber Service-Druck-Media ug zu tragen.


XII. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

§ 26 Gewährleistungsausschluss für Shop Produkte
(1) Service-Druck-Media ug vermittelt ausschließlich die vom Auftraggeber bestellte Waren unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Ware beruhen.
(2) Eine Gewährleistung durch Service-Druck-Media ug entfällt grundsätzlich durch die Beschaffenheit der Ware, oder die Art ihrer Anwendung die im Internet unter www.longcovid.online für das jeweilige

§ 27 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit die gelieferten Ware unverzüglich zu prüfen.

§ 28 Reklamations- und Rügefrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

§ 29 Verwendbarkeit der Ware
(1) Abweichungen vom Vertrag, die für die Verwendbarkeit der Ware unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.
(2) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

§ 30 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt Service-Druck-Media ug nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

§ 31 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung für Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren an Service-Druck-Media ug. Die Kosten der Rücklieferung trägt Service-Druck-Media ug bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung.


XIII. Haftung

§ 32 Auskünfte
(1) Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen ; Trainingsübungenund Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich erteilt, ebenso wie mündliche und fernmündliche Beantwortung von Anfragen aller Art.
(2) Auskünfte durch Service-Druck-Media ug erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens Service-Druck-Media ug für erteilte Auskünfte besteht nicht.

§ 33 Höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von Service-Druck-Media ug zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen) – gleichgültig ob diese Ereignisse bei Service-Druck-Media ug, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – berechtigen Service-Druck-Media ug, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 34 Exportkontrollbestimmung
Von Service-Druck-Media ug gelieferte Waren sind nur für Auftraggeber / Kunden in den Ländern bestimmt, die die Exortkontrollbestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einhalten.


XIV. Klageausschlussfrist,

§ 35 Klageausschlussfrist
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch Service-Druck-Media ug klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.


XVII. Datensicherheit / Datensicherung / Datenschutz

§ 36 Datensicherheit
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

§ 37 Speicherung, Weitergabe und Löschung personenbezogener Daten
(1) Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei Service-Druck-Media ug in elektronischer Form gespeichert. Service-Druck-Media ug ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen..
(3) Service-Druck-Media ug ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung oder zur Sicherung berechtigter Interessen Service-Druck-Media ug erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für Service-Druck-Media ug mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.
(4) Service-Druck-Media ug löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Service-Druck-Media ug statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse Service-Druck-Media ug an ihrer Speicherung endet.


XVIII. Schlussbestimmungen

§ 38 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz unserer Gesellschaft.

§ 39 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist immer der Sitz unserer Gesellschaft. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).
(2) Wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist der Sitz der Gesellschaft der Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Ansprüchen. Unsere Gesellschaft ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

§ 40 Anwendung deutschen Rechts
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.

§ 41 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

© Copyright 2024 – Urheberrechtshinweis

Alle Inhalte von Service-Druck-Media ug (CZARSBON INTERVENTION) insbesondere Videos, Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Service-Druck-Media ug.

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Stand: 02. Mai 2024
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